Lizenzvereinbarung

Dupp GmbH Kühlhausstraße 1 35708 Haiger Tel.:02773/9209-0 Geschäftsleitung: Andreas Dupp und Oliver Dupp

http://www.dupp.de | info@dupp.de

HRB Wetzlar 3448 | Ust.Nr: DE191171354

Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag. Mit dem Kauf dieses Programms kommt ein Software-Lizenzvertrag zwischen Ihnen (Lizenznehmer) und der Dupp GmbH (Lizenzgeber), im nachfolgenden Dupp genannt, zustande. Sie erkennen den Lizenzvertrag durch Installation der Software oder Unterschrift an. Falls Sie mit diesem Lizenzvertrag nicht einverstanden sind, sollten Sie Software nicht installieren. Das Nutzungsrecht für die Software geht erst nach Anerkennung der nachstehenden Bedingungen auf Sie über.

1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist das auf einem aufgezeichneten Datenträger bzw. als downloadbare Datei verfügbare Programm, das zugehörige Handbuch und alle weiteren zugehörigen Unterlagen. Sie werden zusammengefasst als Software bezeichnet. Dupp GmbH macht den Lizenznehmer ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen denkbaren Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die bezüglich der in der Bedienungsanleitung und den weiteren Unterlagen beschriebenen Funktionen ordnungsgemäß arbeitet.

2. Rechte des Lizenznehmers

Dupp gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare Recht, die beiliegende Software auf mehreren Computern innerhalb eines Unternehmens zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Insbesondere ist es untersagt, a) die Software zu verändern, zu übersetzen, dekompilieren oder zu disassemblieren. b) Urheberrechtsvermerke und Seriennummern zu verändern.

3. Eigentumsrecht

Durch den Erwerb des Produktes erhalten Sie nur das Eigentum an den Datenträgern.

4. Vervielfältigung

Dem Lizenznehmer ist die Erstellung einer Reservekopie nur zu reinen Sicherungszwecken gestattet. Er ist verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk von Dupp anzubringen.

5. Vertragsdauer

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software erlischt, wenn er eine Bedingung des Vertrages verletzt.

6. Vertragsverletzung

Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden aus Urheberrechts- und sonstigen Vertragsverletzungen.

7. Gewährleistung und Haftung

Für völlige Fehlerfreiheit der Software wird nicht gehaftet. Gewährleistung und Haftung erstrecken sich darauf, dass die Software im Sinne der Programmbeschreibung eingesetzt werden kann. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung auf Software, die vom Lizenznehmer geändert worden ist. Dupp gewährleistet, dass der übergebene Datenträger bzw. die downloadbare Datei unter normalen Betriebsbedingungen bei der Übergabe frei von Materialfehlern ist. Bei fehlerhaftem Datenträger leisten wir Ersatz. Dazu muss das vollständige Produkt einschließlich der Reservekopien zusammen mit einer Rechnungskopie an Dupp oder an den Händler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgegeben werden. Bei innerhalb von 6 Monaten nach dem Verkaufsdatum geltend gemachten Fehlern (Abweichungen von der Programmbeschreibung) kann Nachbesserung verlangt werden. Der Lizenznehmer kann den Vertrag wandeln, wenn die Beseitigung des Fehlers nicht möglich ist. Dupp übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie für die damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt allein der Lizenznehmer. Eine weitergehende Haftung, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung für aus der Nutzung der Software entstehende Folgeschäden übernommen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass sich aus der Beschreibung des Programmes oder aus anderen Teilen der Dokumentation nicht die Zusicherung von Eigenschaften des Programmes ergibt. Desweitern kann Dupp davon ausgehen, dass der Lizenznehmer für die Sicherung ihrer Daten selber verantwortlich ist und eine aktuelle Datensicherung aller Programme zu jedem Zeitpunkt vorliegt.

8. Erweiterter Haftungsausschluss

Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass bei der Nutzung von sync4 Software in Verbindung mit Produkten verschiedener Software Hersteller z.B. Lexware, blue office, IN-Formder Support und die Gewährleistung des Herstellers erlischt. Diese Hersteller bieten keine Datenbankschnittstelle und durch den direkten Datenbankzugriff aus sync4, ist darauf zu achten, dass vor jeder Übertragung aus sync4, eine komplette Datensicherung der jeweiligen Warenwirtschaft zu erstellen ist.

9. Übertragung des Nutzungsrechtes

Das Nutzungsrecht an der Software darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Dupp GmbH an Dritte übertragen werden. (Der Zwischenhandel ist hiervon ausgenommen)

10. Weiterentwicklungen

Dupp ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Eine Verpflichtung, dem Lizenznehmer aktualisierte Versionen zur Verfügung zu stellen, besteht nicht.

11. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Dieser Software-Lizenzvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommen.

12. Registrierung

Nur der Installation der Software werden Sie zu einer Registrierung aufgefordert und danach der benötigte Lizenzcode elektronisch übermittelt.

13. Gerichtsstand

Recht Gerichtsstand ist gegenüber Vollkaufleute Wetzlar

Last updated