Beta Test Vertrag

Der folgende Vertrag ist nur für unsere als „Beta-Version“ gekennzeichneten Produkte gültig. Diese Produkte sind in der Regel nicht Bestandteil eines rechtmäßigen Kaufvertrages, sondern werden von der Dupp GmbH an den Lizenznehmer im Rahmen einer zeitweiligen Überlassung ausgeliefert. Es gelten die Bestimmungen unseres Software Lizenzvertrag und unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich wird dieser Vertrag um folgende Bestimmungen erweitert: Eingeschränkte Gewährleistung. Der Lizenznehmer ist sich mit der Verwendung einer als „Beta-Version“ gekennzeichneten Software darüber bewusst, dass die Software fehlerhaft sein kann und gegebenenfalls Beschädigungen am System (Software oder Hardware) möglich sind. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, für keine solcher Beschädigungen direkte oder indirekte Ansprüche an den Lizenzgeber Dupp GmbH oder andere zu stellen. Auch besteht seitens des Lizenznehmers kein Anspruch darauf, dass die gestellte Aufgabe mit der Beta-Version der Software gelöst werden kann. Der Lizenzgeber (Dupp GmbH und andere) versichern, jeden vom Lizenznehmer genannten Softwarefehler der Dringlichkeit und den technischen Gegebenheiten entsprechend schnellstmöglich zu beheben. Der Lizenznehmer muß sicherstellen, dass durch den Einsatz einer als „Beta-Version“ gekennzeichneten Software keine Systeme beeinflusst werden, die in irgend einer Form sicherheitsrelevant für Güter und Personen sind. Auch sollte ohne weitere ausgiebige Prüfung seitens des Lizenznehmers eine Verwendung auf produktiven eigenen oder dritten Computersystemen vermieden werden. An einem Beta Test kann jeder Kunde teilnehmen, muß aber im Vorfeld dieser Vereinbarung entsprechen. eine Entsprechende Zustimmung muss vor dem Download der Betaversion per Zustimmung erfolgen.

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