OSS mit blue office
One-Stop-Shop, EU-Regelung
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One-Stop-Shop, EU-Regelung
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Das Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung ist die Weiterentwicklung des Verfahrens Mini-One-Stop-Shop. Es ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer, die im Inland ansässig sind sowie an andere berechtigte Unternehmer.
Sie ermöglicht es registrierten Unternehmen, ab dem 1. Juli 2021 ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Bei einer Lieferschwellenüberschreitung von 10000€ Netto in alle EU Staaten zusammengefasst muss nach dem jeweiligen Steuersatz des Lieferlandes versteuert werden. Bei Teilnahme am OSS Verfahren kann allerdings auch schon direkt ab Jahresbeginn mit den entsprechenden Steuersätzen gearbeitet werden.
Wenn Sie am OSS Verfahren teilnehmen muss folgendes beachtet werden:
Im Shopsystem muss sichergestellt sein, dass in den Bestellungen die korrekten Steuersätze hinterlegt sind. Bei Shopware5 z.B. werden im Steuersatz zusätzliche Regeln für jedes EU Land angelegt. Bei Shopware6 z.B. wird in jedem Steuersatz für jedes EU Land der abweichende Steuersatz eingetragen. Auch müssen die Versandkosten bedacht werden. Hier sollte grundsätzlich der höchste Satz der Positionen verwendet werden.
In blue office müssen für jedes Land entsprechende Steuersätze angelegt werden. Diese Steuersätze müssen uns samt deren IDs mitgeteilt werden. Dazu stellen wir folgende Beispieldatei, in der die Informationen am Beispiel Österreich eingetragen sind, zur Verfügung, welche von Ihnen bitte für jedes weitere Land je Zeile erweitert werden kann.
Bitte senden Sie uns die von Ihnen erweiterte Beispieldatei im Ticket, wir vereinbaren dann einen Termin um die Matrix samt den zugehörigen Skripterweiterungen bei ihnen aktivieren zu können.