Gastbestellungen bei Gambio GX2
Viele Shopbetreiber glauben, das mit dem Rechnungsdruck und der Datev Buchung alles erledigt ist. Dem ist nicht so.
Entscheider, Geschäftsführer und Shopbetreiber sind die verantwortlichen Personen, wenn es um die Prüfbarkeit der Dokumente geht. Die GdPdU Verordnung ist nicht nur mit der Prüfung über die IDEA Software erledigt, sondern das prüfende Finanzamt hat das Recht, in der Warenwirtschaft bis hin zum Entstehungsvorgang zu prüfen. Also Email, Fax, Briefe und Shopbestellungen, etc.. In Zukunft werden Finanzprüfer mehr den je, wegen Geldwäscher und MwSt Betrugs, auch diese Vertriebswege in den Fokus rücken. Es werden nicht nur Emails sondern jeder verkaufsbezogene Vorgang aus steuerrechtlichen aber auch aus strafrechtlichen Gründen, bis ins Detail reproduzierbar sein müssen. Eine im Nachgang zu löschende oder temporäre Gastadresse, entspricht nicht dieser Verordnungsvorgabe! Gastbestellungen ist ein Relikt aus Uhrzeiten und in jedem Shop abzustellen! Es ist bei jedem Shop darauf zu achte, dass Kundendaten in der Shop Datenbank gespeichert und erhalten bleiben.
Hier das Beispiel für Gambio GX2:
Im Menü „Konfiguration“ -> „Kunden Details“ muss der Haken bei „Löschen von Gastkonten“ auf „Nein“ gestellt werden.
Dies funktioniert aber nur im GX2.
Eine Gastbestellung kann durch den fehlenden Kundeneintrag in der Datenbank nicht abgeholt werden. Passen Sie den Eintrag im Shop an, damit zukünftige Bestellungen abgeholt werden können. Gastbestellungen deren Kundendaten bereits gelöscht sind, müssen per Hand in der Warenwirtschaft erfasst werden.
Danach gehen auch die Bestellungen von dem Magnalister (Ebay).
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